Schule für Gestaltung Zürich

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kurswesen an der Schule für Gestaltung Zürich

Anmeldung

Anmeldungen erfolgen online auf www.sfgz.ch. Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Verarbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per Mail.  

Durchführung der Kurse

Falls ein Kurs nicht zustande kommt, informieren wir Sie spätestens eine Woche.  

Rechnungsstellung

Die Kurskosten werden in Form einer PDF-Datei an die angegebene Mailadresse verschickt. Für Studierende und Lernende der Schule für Gestaltung Zürich wird die Rechnung an die Schulmailadresse geschickt.
Die Kurskosten werden 3 bis 4 Wochen vor Kursbeginn in Rechnung gestellt und sind vor Kursbeginn einzuzahlen. Bei kurzfristiger Durchführungsbestätigung oder kurzfristiger Anmeldung ist die Kursgeldrechnung innert 10 Tagen fällig. Bei Eintritt nach Kursbeginn, frühzeitigem Austritt oder ferienbedingter Abwesenheit während des Kurses kann keine Kurskostendreduktion gewährt werden. 

Kurskosten

Der Kanton Zürich subventioniert berufsorientierte Weiterbildungskurse für Teilnehmende mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Ausserkantonale Teilnehmende erhalten keine Subventionen.  

Einzelne Berufsverbände gewähren ihren Mitgliedern eine Kurskostenrückerstattung, siehe Hinweis in der Kursausschreibung. 

Kurskosten für Lernende und Studierende

Während der Ausbildungszeit können Lernende und Studierende der Schule für Gestaltung Zürich von unserem Kursangebot profitieren. Die Weiterbildungskurse sind den Freikursen gleichgestellt und können zu einem reduzierten Preis besucht werden. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Lernenden/Studierenden den Kurs regelmässig, d.h. zu mindestens 80%, zu besuchen. Bei Nichteinhalten dieser Regelung behalten wir uns vor, die vollen Kurskosten einzufordern. Lernende nach Artikel 32 BBG und Repetent/innen der Schule für Gestaltung Zürich bezahlen den gleichen Preis wie Lernende.

Lernende und Studierende von anderen Schulen bezahlen den regulären Kurspreis. 

Rücktritte/Annullierung

Rücktritte müssen schriftlich bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn an das Weiterbildungssekretariat erfolgen. Bei Nichteinhalten dieser Annullierungsfrist sind die vollen Kurskosten zu bezahlen. Ein gebuchter Platz darf nur nach Rücksprache und mit schriftlicher Bestätigung durch das Weiterbildungssekretariat einer anderen Person überlassen werden.  

Kursbestätigungen

Eine Kursbestätigung erhalten jene Kursteilnehmer-/innen, die mindestens 80% eines Kurses besucht haben.  

Ferienregelung und Schuleinstellungen

Während den Schulferien und an Feiertagen findet kein Kurs statt. Daten siehe Ferienregelung.  

Nutzung der Informatik-Infrastruktur

Sämtliche Software-Produkte der Schule sind urheberrechtlich geschützt. Jegliches Kopieren von Software ist untersagt. Die kommerzielle Nutzung von zur Verfügung gestellter Software ist verboten. 

Versicherung/Haftung

Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Schule für Gestaltung Zürich nicht haftbar gemacht werden. 

Datenschutz

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer anerkennt, dass ihr/seine Angaben und Informationen für interne Zwecke gespeichert und verwendet werden würfen.

Die Datenbearbeitungen der öffentlichen Organe des Kantons Zürich richten sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und der Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV). In Ergänzung dazu hat der Kanton Zürich eine Informatiksicherheitsverordnung erlassen.
Als öffentliche Organe gelten Verwaltungsstellen von Kanton und Gemeinden, aber auch selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons sowie Personen, die mit öffentlichen kantonalen Aufgaben betraut sind.
Datenbearbeitungen durch Privatpersonen, private Unternehmen oder Organisationen sowie Bundesorgane richten sich nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz.

Siehe: Kantonale Gesetzgebung