Erfassung besonders gefährdeter Personen: Informationen und Formular
2. Juni 2020
Liebe Lernende, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Studierende
Am 8. Juni 2020 wird der Schulbetrieb an der Schule für Gestaltung Zürich wieder aufgenommen. Gerne informieren wir Sie darüber, was gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) für gefährdete Personen im Schulumfeld gilt:
Für Lernende und Studierende müssen Schutzmassnahmen getroffen werden, wenn sie
a) besonders gefährdet sind, weil sie beispielsweise wegen einer Vorerkrankung bei einer COVID-19-Infektion ein erhöhtes Komplikationsrisiko haben,
b) mit besonders gefährdeten Personen in einem Haushalt leben,
c) über ihren Ausbildungsbetrieb (z.B. Alters- oder Pflegeheim, Spital, Arztpraxis) in Kontakt mit besonders gefährdeten Personen kommen.
Zu a) Besonders gefährdete Lernende und Studierende bleiben zu Hause und erhalten weiterhin Fernunterricht.
Zu b) Für Lernende und Studierende, die mit besonders gefährdeten Personen im selben Haushalb leben, werden individuelle Lösungen getroffen. Grundsätzlich sollen diese Lernenden und Studierenden, unter Berücksichtigung der gebotenen Schutzmassnahmen, am Präsenzunterricht teilnehmen können. Die Schulleitung und die Lehrpersonen suchen gemeinsam mit den Betroffenen - wenn diese unter 18-jährig sind, unter Einbezug der Erziehungsberechtigten - nach individuellen Lösungen.
Zu c) Für Lernende, die im Ausbildungsbetrieb Kontakt haben zu besonders gefährdeten Personen, sucht die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben und den Betroffenen nach individuellen Lösungen. Grundsätzlich sollen diese Lernende, unter Berücksichtigung der gebotenen Schutzmassnahmen, am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Für die Planung von Unterricht und individuellen Lösungen ist die Schulleitung darauf angewiesen, dass sie von gefährdeten Lernenden und Studierenden, respektive Jugendlichen, die ein Übertragungsrisiko für gefährdete Personen darstellen, weiss. Bitte machen Sie der Schulleitung umgehend eine entsprechende Meldung per E-Mail mittels Formular «Selbstdeklaration». Falls Zweifel bestehen ob eine besondere Gefährdung besteht, kann die Schulleitung einen Nachweis, zum Beispiel ein ärztliches Attest, einfordern.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und wir freuen uns darauf, Sie als Lernende, bzw. Studierende, zumindest teilweise wieder an der SfGZ zu unterrichten und die verbleibende Zeit für einen guten Schuljahresabschluss nutzen zu können.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für das nahende Schuljahresende und hoffen, dass Sie und Ihre Familie gesund bleiben.
Freundliche Grüsse
Schulleitung SfGZ
Download Formular «Selbstdeklaration für gefährdete Lernenden und Studierenden, respektive Jugendlichen, die ein Übertragungsrisiko für gefährdete Personen darstellen».
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