Schule für Gestaltung Zürich

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lehrgänge der höheren Fachschule und der höheren Berufsbildung an der Schule für Gestaltung Zürich


Mit der Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmende, dass er/sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

Anmeldung und Kosten Aufnahmeverfahren

Die Anmeldung und die Kosten für das Aufnahmeverfahren sind für jeden Lehrgang in der Informationsbroschüre geregelt und sind verbindlich.
Die Anmeldung für das Aufnahmeverfahren erfolgt online. Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt. Bei einem positiven Aufnahmebescheid werden diese Unterlagen bis Abschluss der Ausbildung in der Verwaltung der Schule für Gestaltung Zürich gesichert aufbewahrt und bei negativem Bescheid nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens datengeschützt vernichtet.

Anmeldung Lehrgang

Nach erfolgreichem Abschluss des Aufnahmeverfahrens melden Sie sich definitiv für den Lehrgang an. Diese Anmeldung ist verbindlich.

Durchführung des Lehrgangs

Die Schule für Gestaltung Zürich ist berechtigt, die im Programm aufgeführten Angebote bei zu geringer Teilnehmerzahl bis spätestens sechs Wochen vor Ausbildungsbeginn abzusagen.

Rechnungsstellung und Kosten

Die Semestergebühren werden halbjährlich vor Semesterbeginn in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zu begleichen. Die Kosten sind in der Informationsbroschüre zum jeweiligen Lehrgang aufgeführt. Preisanpassungen gelten vorbehältlich einer Kostenanpassungen auf-grund der HFSV-Beiträge bzw. Änderungen der Subventionen durch den Kanton Zürich.

Abmeldefrist vor Ausbildungsbeginn

Abmeldungen nach erfolgter Aufnahme in einen Lehrgang müssen bis spätestens acht Wochen vor Lehrgangsbeginn in schriftlicher Form an das Office Weiterbildung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Semestergebühr zu bezahlen. Die Gültigkeit der Abmeldung wird von der Schule für Gestaltung Zürich per Mail bestätigt.

Abmeldefrist während der Ausbildung

Abmeldungen während des Lehrgangs müssen bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Folgesemesters schriftlich an das Office Weiterbildung erfolgen. Die Lehrgangskosten für das laufende Semester müssen vollumfänglich beglichen werden. Die Abmeldung wird ab dem Folgesemester wirksam. Nach Ablauf dieser Abmeldefrist ist die volle Semestergebühr für das Folgesemester zu bezahlen. Die Gültigkeit der Abmeldung wird von der Schule für Gestaltung Zürich per Mail bestätigt.

Nutzung der Informatik-Infrastruktur
Durch die Nutzung von schuleigenen Softwareprodukten/Applikationen oder anderen IKTH (informations- und kommunikationstechnische Hilfsmitteln) der Schule, akzeptieren Sie als Teilnehmer/in die geltenden Nutzungsvereinbarungen der SfGZ.

Urheberrecht
Als Kursteilnehmer/in räumen Sie als Urheber/in der Schule für Gestaltung Zürich das kostenlose Nutzungsrecht ein, sämtliche Werke, die im Zusammenhang mit dem besuchten Kurs entstanden sind, zeitlich und räumlich unbeschränkt auf allen Kommunikationskanälen zu publizieren.

Datenschutz
Als Lehrgangsteilnehmer/in anerkennen Sie, dass Ihre Angaben und Informationen für interne Zwecke gespeichert und verwendet werden dürfen.
Die Datenbearbeitungen der öffentlichen Organe des Kantons Zürich richten sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und der Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV). In Ergänzung dazu hat der Kanton Zürich eine Informatiksicherheitsverordnung erlassen. Als öffentliche Organe gelten Verwaltungsstellen von Kanton und Gemeinden, aber auch selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons sowie Personen, die mit öffentlichen kantonalen Aufgaben betraut sind. Datenbearbeitungen durch Privatpersonen, private Unternehmen oder Organisationen sowie Bundesorgane richten sich nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz.

Versicherung/Haftung
Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Schule für Gestaltung Zürich nicht haftbar gemacht werden.

Gerichtsstand
Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Stand 13.04.2024